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Vorsorge Finanzen

Drei Säulen für einen angenehmen Ruhestand

30.06.2022
von SMA

Die schweizerische Altersvorsorge ruht auf dem Drei-Säulen-Prinzip. «Fokus» erläutert die Grundlagen dieses Systems und zeigt auf, warum es sich lohnt, nebst der obligatorischen auch in die freiwillige Vorsorge einzuzahlen. 

85, beziehungsweise 81 Jahre. Das ist die Lebenserwartung, die Schweizerinnen und Schweizer aktuell gemäss Erhebungen des Bundesamtes für Statistik erwarten dürfen. Das zeigt, wie viel Zeit uns potenziell nach der Pensionierung übrigbleibt. Um diese relativ lange Zeitspanne nach dem Erwerbsleben vollends geniessen und sinnvoll nutzen zu können, investieren wir in die Altersvorsorge.

Diese ist gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) der wichtigste Bestandteil des Schweizer Systems für soziale Sicherheit. Ihr Ziel und Zweck besteht darin, Seniorinnen und Senioren nach dem Wegfall ihres Erwerbseinkommens finanzielle Unabhängigkeit sowie ein Leben ohne existenzielle Not ermöglichen zu können. Doch das ist auch hierzulande keine Selbstverständlichkeit: Laut Bundesamt für Statistik (BfS) sind Personen ab 65 Jahren der Armutsgefährdung sehr stark ausgesetzt, vor allem, wenn sie alleine leben (28,4 Prozent). Sie verbrauchen demnach signifikant mehr von ihrem Vermögen, um ihre laufenden Ausgaben zu finanzieren. 

Die Wichtigkeit einer funktionierenden Altersvorsorge ist unbestreitbar. Doch wie funktioniert sie in der Schweiz konkret? Die hiesige Vorsorge ist auf verschiedenen Säulen abgestützt, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen sowie verschiedenartig finanziert werden. Sowohl die erste, die AHV, sowie zweite Säule, die berufliche Vorsorge, sind für erwerbstätige Personen obligatorisch. Im Gegensatz dazu kann die dritte Säule, die freiwillige Vorsorge, auf Wunsch flankierend hinzugeführt werden. 

Die Abzüge auf dem Lohnzettel

Bei der staatlichen Vorsorge, der AHV, geht es darum, den Grundbedarf der Gesamtbevölkerung zu decken. Das Gesetz schreibt dabei vor, wie hoch die Beiträge sind, welche konkreten Leistungen ausgerichtet werden und wie man diese berechnet. Reicht das Renteneinkommen nicht zur Existenzsicherung aus, helfen die Ergänzungsleistungen (EL). Die staatliche Altersvorsorge beruht auf dem Umlageverfahren: Dabei fliesst das Geld, das die AHV von den aktiven Versicherten einnimmt, direkt zu den Pensionierten.

Das Umlageverfahren weist laut BSV einen zentralen Vorteil auf: Weil die Einnahmen umgehend wieder ausgegeben werden, spielen die Zinsentwicklung sowie die Teuerung nur eine untergeordnete Rolle. Das Verfahren hat aber auch einen gewichtigen Nachteil: Nimmt die Zahl der Rentenbezüger:innen im Verhältnis zu den Beitragszahlenden zu, können Einnahmen und Ausgaben aus dem Gleichgewicht geraten.

Das Umlageverfahren ist auch stark vom Gang der Wirtschaft abhängig. Aufgrund der soziodemografischen Entwicklung (weniger junge Menschen müssen die Rente von mehr älteren Personen bezahlen) ist die AHV stark unter Druck. Und die wirtschaftlichen Prognosen fallen angesichts der zu erwartenden hohen Inflationsrate eher bescheiden aus.

Die berufliche Vorsorge bildet die 2. Säule der Altersvorsorge. Erwerbstätige sind dafür obligatorisch oder freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen. Die Finanzierung der beruflichen Vorsorge beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahren: Die Versicherten einer Pensionskasse bezahlen die Beiträge ein, die Pensionskasse legt das gesammelte Kapital an. Wenn eine versicherte Person pensioniert wird, wandelt die Pensionskasse ihr Guthaben in eine Rente um.

Die versicherte Person kann aber auch verlangen, dass sie das Guthaben ganz oder teilweise als Kapital erhält. Versicherten einer Pensionskasse sparen also für ihre eigenen späteren Leistungen. Es spielt dementsprechend keine Rolle, wenn sich die Anzahl der Rentenbezüger:innen im Verhältnis zur Anzahl der Beitragszahlenden verändert. Hingegen ist die steigende Lebenserwartung von Bedeutung, weil die Renten länger ausbezahlt werden müssen.

Auch die Teuerung, niedrige Zinsen sowie Erwerbsunterbrüche führen im Kapitaldeckungsverfahren zu tieferen Renten. Sprich: Auch in diesem Segment macht sich die steigende Lebenserwartung der Menschen bemerkbar.

Die freiwillige Säule als Stütze

Es verwundert angesichts dieser Entwicklungen nicht, dass sich die 3. Säule – die private Altersvorsorge – zunehmender Beliebtheit erfreut. Anders als bei den anderen beiden sind Einzahlungen in diese Säule freiwillig. Wer dies tut, profitiert im Alter von mehr Rücklagen und kommt zudem in den Genuss von unmittelbaren Steuervorteilen. Die freiwillige Vorsorge wird in die Säule 3a sowie die Säule 3b unterteilt. Im ersten Fall handelt es sich um die sogenannte «Gebundene Vorsorge».

Das bedeutet, die Mittel werden fürs Alter gespart und es gibt einen maximalen Betrag, den man jährlich einzahlen kann. 2022 beläuft sich diese Summe für Erwerbstätige mit Pensionskasse auf 6883 Franken. Dieses Geld darf vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Im Gegensatz dazu ist Vermögen der Säule 3b nicht zweckgebunden und kann praktisch sofort wieder ausbezahlt werden, es existiert auch kein maximaler Einzahlungsbetrag. 

Die Einzahlung in die 3. Säule stellt damit ein gutes Mittel dar, um doppelt fürs Alter zu sparen: Einerseits, weil man mehr Kapital auf die hohe Kante legt und andererseits, weil man je nach Kanton und Einkommenssituation von Steuererleichterungen profitiert. Die Einzahlung muss aber bewusst vorgenommen werden, da die zweckgebunden Mittel erst im Alter von 59 Jahren (Frauen), beziehungsweise 60 Jahren (Männer) bezogen werden können.

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