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Recht

Recht haben, Recht bekommen

04.11.2021
von SMA

Ursache für Streitigkeiten sind meist Missverständnisse, wobei sich alle beteiligten Parteien im Recht glauben. «Fokus» informiert darüber, ab wann ein Rechtsbeistand sinnvoll ist und worauf bei der Konsultation geachtet werden sollte.

Wann immer Interessen, Zielsetzungen oder auch Wertvorstellungen verschiedener Parteien unvereinbar sind oder scheinen, entstehen Konflikte. Solche Streitigkeiten erleben wir beinahe täglich, sei es darüber, ob Mitbewohner:innen das Essen aus dem Kühlschrank stehlen oder die Arbeitskolleg:innen ihre Arbeit auf einen selbst abwälzen. In vielen solcher Fälle lassen sich die Missverständnisse relativ einfach aus der Welt schaffen und es wird eine Lösung gefunden, mit der alle Beteiligten einverstanden sind. In anderen Fällen hat die Akzeptanz der Tatsache, dass die Interessen nicht vereinbar sind, keine schädlichen Konsequenzen für die Parteien.

Es gibt aber auch Konfliktsituationen, bei denen der Tatbestand nicht ganz so einfach zu bestimmen ist. «Streitige Fälle zeichnen sich dadurch aus, dass die Tatsachen oder die Rechtslage selbst unklar oder umstritten sind», erklärt Prof. Dr. Florian Eichel, Dozent und Direktor am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht der Universität Bern. In einigen Fällen wird es somit nötig, Anwält:innen beizuziehen. Diese schätzen unter Miteinbeziehung sämtlicher Informationen, den zulässigen Beweismitteln und ihrem rechtlichen Fachwissen den Ausgang des Verfahrens ab und beraten entsprechend ihre Mandant:innen.

Konflikte sind zu vermeiden

Dabei muss aber nicht immer gewartet werden, bis ein Zivilprozess ansteht. «Ob es im gewerblichen Bereich der Kauf einer komplexen Software oder im privaten Bereich das Zusammenleben oder die Planung der eigenen Erbfolge ist: Menschen tendieren dazu, sich Rechtsrat so lange zu sparen, wie sie mit den betroffenen Parteien gut zurechtkommen. Wer hingegen schon in dieser Phase eine rechtliche Regelung trifft oder jedenfalls erfährt, welche Art von Auseinandersetzung man vermeiden kann, handelt genauso vorausschauend, wie wenn er eine Versicherung abschliesst», sagt Eichel. Während Arbeitsverträge bereits Gang und Gäbe sind, können auch Eheverträge einem unschönen Scheidungsstreit und frühzeitig geschriebene Testamente oder gar die Unterzeichnung von Erbverträgen familiären Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben entgegenwirken. In diesen Bereichen kann aber auch die Einschaltung von Notar:innen ratsam sein.

Gerade in familiären oder anderen Angelegenheiten, bei denen Emotionen aufgrund persönlicher Beziehungen im Spiel sind, kann die Objektivität bezüglich eines Sachverhaltes eingeschränkt sein. Teils wissen die Beteiligten noch nicht einmal, was sie eigentlich wollen. Dann kann laut Eichel auch eine Mediation sinnvoll sein: «Eine Mediation eignet sich, um in einem Konfliktfall gemeinsam mit dem Konfliktpartner eine Lösung zu finden und womöglich über rechtliche Gestaltungen hinaus zusammen zu finden. Damit kommt sie vor allem dann in Betracht, wenn beide Seiten das Interesse oder die Notwendigkeit sehen, weiter zusammen in einer Beziehung zu stehen, sei es in einer dauerhaften Geschäftsbeziehung, in einer Nachbarschaft oder als Familie. Die Mediation soll keinen Streit entscheiden, sondern einen Ausweg aus dem Streit finden.»

Recht und Geld

Auch weil die Empfehlungen je nach Rechtsgebiet sehr unterschiedlich sind, lässt sich nicht konkret sagen, in welchen Situationen ein Anwalt oder eine Anwältin nötig wird. Besonders bei komplexen Tatbeständen, wenn ein Rechtsmittel gegen einen Entscheid ergriffen werden muss oder spätestens, wenn die Gegenseite anwaltlichen Rat einbezieht, ist dieser Schritt ratsam. Laut Eichel sollte bei der Konsultation einerseits bereits das Finanzielle geklärt, andererseits aber auch darauf geachtet werden, dass der richtige Anwalt oder die richtige Anwältin für die Behandlung des Falles ausgesucht wird. Wer vorgängig keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte ausserdem prüfen, ob die Kosten anderweitig übernommen werden. «Besteht aufseiten der Partei, die den Rechtsstreit verliert, keine Versicherung, welche die Kosten übernimmt, müssen diese in der Regel selbst getragen werden. Da man erst am Ende eines Rechtsstreits weiss, wer gewinnt, ist die Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwältin immer auch eine Risikoentscheidung, die unter anderem davon abhängt, wie hoch der zu erwartende Gewinn ist», erläutert Eichel. Die Kosten variieren dabei je nach Kanton, Rechtsgebiet und Komplexität des Sachverhaltes.

Trotzdem, sich sein Recht zu erkaufen sei nicht möglich. «Recht ist nicht korrupt. Recht ist der Gegenentwurf zu Willkür. Wenn ich nicht im Recht bin, kann ich die teuersten Anwält:innen mit einer Klage beauftragen – sie werden verlieren», so Eichel. 

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei

Bei einem Rechtsstreit sind meist beide Parteien der Meinung, sie seien im Recht. Eichel erklärt: «Ein Gericht, das einen Streit entscheiden soll, wird zwangsläufig mit mindestens zwei Versionen konfrontiert, sonst gäbe es keinen Streit. Recht bekommen bedeutet also, das Gericht von der eigenen Version zu überzeugen. Dafür braucht es Beweise. Wer keine Beweismittel hat, weil er sich auf mündliche Absprachen verlassen hat, weil Zeug:innen nicht auffindbar sind oder ähnliches, ist nicht in der Lage, Recht zu bekommen. Im Idealfall bleibt dann allerdings unklar, ob die Person überhaupt Recht hatte.» Um tatsächlich Recht zu bekommen ist es entsprechend ratsam, Beweismittel zu sichern, klare Absprachen zu treffen und gelegentlich Notizen zu nehmen.

Bei der Konsultation eines Anwaltes oder einer Anwältin gilt es also, vorab die Finanzierung zu klären, den richtigen Rat einzuholen und Beweismittel zu sichern. Laut Eichel geniessen aussergerichtliche oder gerichtsnahe Einigungen gerade in der Schweiz einen hohen Stellenwert, weshalb eine gewisse Verständigungsbereitschaft oft schon viel Ärger und hohe Kosten ersparen kann.

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