Interview von Rüdiger Schmidt-Sodingen

Dr Uta Itzen: »Die Kartellverfolgung bleibt für die Behörden ganz oben auf der Agenda«

Eine Spezialistin auf dem Gebiet des Kartellrechts: Dr. Uta Itzen betreut Mandanten in nationalen und internationalen Fusionskontroll- und Kartellbußgeldverfahren. Im Interview erläutert die Partnerin der renommierten Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, was Unternehmen und sie selbst derzeit bewegt.

Eine Spezialistin auf dem Gebiet des Kartellrechts: Dr. Uta Itzen betreut Mandanten in nationalen und internationalen Fusionskontroll- und Kartellbußgeldverfahren. Im Interview erläutert die Partnerin der renommierten Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, was Unternehmen und sie selbst derzeit bewegt.

Frau Dr. Itzen, auch während der Coronakrise ist der kartellrechtliche Beratungsbedarf der Unternehmen ungebremst. Womit haben Unternehmen derzeit am meisten zu kämpfen?

Der krisenbedingte Einbruch von Absatzmöglichkeiten und die Abhängigkeit von komplexen Lieferketten ist für viele Unternehmen zu einer existenziellen Bedrohung geworden. In unserer kartellrechtlichen Praxis hat sich das durch ein verstärktes Beratungsaufkommen bei dem Einstieg von Eigenkapitalgebern, insbesondere Finanzinvestoren, sowie der Prüfung staatlicher Beihilfen niedergeschlagen. Auch die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen hat stark an Bedeutung gewonnen: Der staatliche Protektionismus hat in den letzten Monaten deutlich zugenommen, um kritische Infrastrukturen und Technologien vor dem Ausverkauf zu schützen.

Zugleich hat die Krise den in vielen Branchen ohnehin schon bestehenden Konsolidierungsdruck noch verstärkt. Viele Unternehmen prüfen deshalb strategische Übernahmen und Fusionen, und der Ruf nach »European Champions« wird wieder lauter. Die Wettbewerbsbehörden sehen Transaktionen, die zu besonderer Marktmacht führen, allerdings weiterhin sehr kritisch und haben sich solchen Vorhaben auch in jüngster Zeit wiederholt in den Weg gestellt.

Schließlich beschleunigt die Krise in der Wirtschaft das Streben nach Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Viele Unternehmen suchen in diesen Bereichen nach Möglichkeiten zur Kooperation und wünschen sich einen Erfahrungs- und Wissensaustausch mit Wettbewerbern, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen, was kartellrechtlich jedoch oft nicht ohne Weiteres möglich ist. Für die Wettbewerbsbehörden sind viele der Fragestellungen Neuland – mit der Folge, dass es nur begrenzte Guidance zu der Grenzziehung zwischen kartellrechtlich zulässigem und unzulässigem Verhalten gibt. Dies wird insbesondere bei Initiativen zu mehr Nachhaltigkeit als Hemmschuh für Investitionen gesehen.

Sie weisen auf die Herausforderungen hin, mit denen Unternehmen in kartellrechtlichen Verfahren zu kämpfen haben. Im M&A-Bereich werden Anmeldeverfahren immer komplexer. Da geht ohne eine anwaltliche Beratung gar nichts mehr, oder?

Es ist sicher zutreffend, dass Unternehmen fusionskontrollrechtliche Verfahren ab einer bestimmten Größe und Komplexität schon aus Ressourcengründen nicht mehr ausschließlich mit Bordmitteln bewältigen können. Transaktionen zwischen international tätigen Unternehmen lösen in aller Regel Anmeldepflichten bei zahlreichen Wettbewerbsbehörden weltweit aus. Sie verursachen damit aufseiten der Unternehmen einen erheblichen Koordinierungsaufwand. Zudem ist die zunehmende inhaltliche Komplexität der Verfahren für die Unternehmen eine echte Herausforderung. Gerade Verfahren vor der Europäischen Kommission entwickeln sich immer häufiger zu regelrechten Daten- und Dokumentenschlachten. Sie ziehen sich oftmals über Monate hin und führen zu einer für die beteiligten Unternehmen misslichen Schwebesituation, in der das Schicksal der Transaktion unklar ist.

Lassen sich wettbewerbliche Bedenken der Kommission im Laufe des Verfahrens von den Parteien nicht ausräumen, müssen Unternehmen nicht selten weitreichende Abverkäufe konzedieren, um eine Freigabe zu ermöglichen und ihre Transaktionen zum Abschluss zu bringen.

Sie vertreten Unternehmen auch in Kartellverfahren. Früher wurden solche Verfahren meist durch Kronzeugenanträge eines Kartellanten ausgelöst. Doch die Zahl der Anträge ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Woran liegt das? Gibt es einfach weniger Kartelle?

Das mag durchaus der Fall sein. Die von den Behörden verhängten Bußgelder in Kartellfällen sind sehr empfindlich und deshalb stark abschreckend. Zudem haben die Unternehmen nach unserer Wahrnehmung in den letzten Jahren sehr stark in die kartellrechtliche Compliance-Arbeit investiert und ihre Mitarbeitenden kontinuierlich geschult.

Gleichwohl wird es auch in der Zukunft weiter zu Kartellverstößen kommen. In der Vergangenheit haben die Kronzeugenprogramme entscheidend dazu beigetragen, dass viele Kartelle »von innen« aufgebrochen worden sind. Unternehmen haben Anträge gestellt und den Behörden Informationen und Beweismittel auf den Tisch gelegt, um im Gegenzug von einer Bußgeldreduzierung – im besten Fall auf null – zu profitieren.

Kronzeugenregelungen schützen jedoch nicht vor Schadensersatzforderungen der potenziell Geschädigten. Im Gegenteil. Solche Schadensersatzanforderungen treffen auch und gerade den geständigen Kronzeugen, dessen Verteidigungsmöglichkeiten im Zivilprozess eingeschränkt sind. Die Aussicht auf jahrelange Auseinandersetzungen mit den eigenen Kunden und das erhebliche finanzielle Risiko, das durch solche Auseinandersetzungen entsteht, macht die Entscheidung für einen Kronzeugenantrag wesentlich komplexer. Behörden haben längst erkannt, dass die Kronzeugenprogramme dadurch an Attraktivität eingebüßt haben. Sie setzen deshalb verstärkt auf anonyme Hinweisgeber, Beschwerden von Kunden sowie den Einsatz Künstlicher Intelligenz zum Aufspüren wettbewerbswidrigen Verhaltens. Klar ist, die Kartellverfolgung bleibt für die Behörden ganz oben auf der Agenda.

Sie waren lange auch für den HR-Bereich Ihrer Kanzlei in Deutschland und Österreich zuständig und sind heute Mitglied des internationalen Boards ihrer Kanzlei. Wie hat die Krise das Arbeiten verändert?

Wir arbeiten seit mehr als einem Jahr fast ausschließlich aus dem Homeoffice. Wir hatten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon vor der Krise flexibles Arbeiten ermöglicht und auch deswegen ist es unseren Teams gut gelungen, über die Zeit des Lockdowns hinweg weiter effektiv zu arbeiten. Inzwischen erscheint die Rückkehr zu einer reinen Anwesenheitskultur im Büro undenkbar. Für die Zukunft wird es nun darauf ankommen, unseren Teams ein motivierendes und modernes Arbeitsumfeld zu bieten, das den Erfahrungen aus der Krise Rechnung trägt. Unser Ziel ist es, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Rückkehr ins Büro und den persönlichen Austausch in den Teams zu ermöglichen und zugleich die Vorteile des virtuellen Arbeitens zu erhalten. Wir sind sehr stolz darauf, dass wir in der Vergangenheit immer wieder für unsere Personalarbeit ausgezeichnet worden sind, aber ruhen uns darauf keinesfalls aus.

Mehrere Studien stellen gerade fest, dass Frauen oftmals zu wenig Vorbilder haben, um in »Männerberufen« Fuß zu fassen und Karriere zu machen. Was empfehlen Sie jungen Juristinnen, die Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei werden wollen?

Ich würde mir wünschen, dass die jungen Menschen ihre beruflichen Entscheidungen unbeirrt von Klischees und überkommenen Rollenvorstellungen treffen und selbstbewusst nach den Chancen greifen, die sich ihnen bieten. Dies gilt auch und gerade für den Rechtsanwaltsberuf in der Wirtschaftskanzlei. 2002 habe ich in unserem Berliner Büro als Rechtsanwältin angefangen und diese Berufswahl nie bereut. Ich bin inzwischen seit mehr als zehn Jahren Partnerin und arbeite mit vielen herausragenden Rechtsanwältinnen auf allen Karrierestufen zusammen. Die Mehrzahl der angehenden Juristen ist heutzutage weiblich. Wir haben gute Fortschritte gemacht – die Entscheidung der Partnerschaft für Georgia Dawson als erste weibliche Senior Partnerin ist ein Zeichen dafür und macht inzwischen Schule: Auch andere renommierte internationale Kanzleien werden nun auch von Frauen geführt. Wir werden auf diesem Weg mit Nachdruck weitergehen und ich setze dabei nicht zuletzt auf die jungen Rechtsanwältinnen, die dies zurecht auch selbst von uns einfordern.

Interview Rüdiger Schmidt-Sodingen Bild ZVG

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26.05.2021
von Rüdiger Schmidt-Sodingen
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