Über Grenzen gehen: Schwangerschaftsabbrüche in Liechtenstein und der Schweiz
In Liechtenstein sind Schwangerschaftsabbrüche verboten – und zwar im eigentlichen Sinn des Wortes und ohne jede Kulanzregel. Über eine Initiative, die das ändern möchte, könnte das Volk noch im laufenden Jahr abstimmen. Dem entgegen steht die Monarchie.
Theoretisch kann eine Ärztin oder ein Arzt, die oder der einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen hat, in Liechtenstein mit Freiheitsstrafen belegt werden. Seit dem Jahr 2015 gilt das für die betroffene Frau selbst zwar nicht mehr, dennoch handelt sie rechtswidrig, wenn sie abtreibt. Während in anderen Ländern Fristen gelten, innerhalb derer eine Abtreibung nach einem Beratungsgespräch möglich ist, kann sich eine Schwangere in Liechtenstein ausschliesslich in einer durch das Fürstenhaus finanzierten Beratungsstelle informieren. Und dass die Monarchie des katholisch geprägten Landes Schwangerschaftsabbrüche kategorisch ablehnt, hat sie in der Vergangenheit schon öfter unter Beweis gestellt.
Der Abbruch selbst ist für Liechtensteinerinnen – sofern die Schwangerschaft nicht durch eine Vergewaltigung entstanden ist und nicht zu schwerwiegenden Risiken für die Frau führt – lediglich im Ausland möglich. Viele Betroffene wählen die Schweiz als den Ort ihres Schwangerschaftsabbruchs.
Psychische Mehrfachbelastung durch das Liechtensteiner Verbot
Seit dem Jahr 2002 gilt in der Schweiz eine Fristenlösung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche. Wer ein Formular in der gynäkologischen Praxis unterzeichnet, das eine Notlage attestiert, darf sich innerhalb dieser Frist ohne weitere Erklärung gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft entscheiden. Dennoch sei es für Liechtensteinerinnen auch in der Schweiz alles andere als leicht, abzutreiben, weiss Nina Marchion aus ihrer täglichen Praxis. Der Schritt, das eigene Land zu verlassen, um etwas dort Verbotenes zu tun, stelle eine massive Belastung dar, zusätzlich zu der ohnehin tiefgreifenden Entscheidung, betonte die Hebamme und Trauerbegleiterin im Februar gegenüber SRF. Die entsprechende Reportage veröffentlichte der Sender anlässlich einer Liechtensteiner Initiative: Frauen aus Politik und Gesellschaft fordern für ihr Land eine Fristenlösung nach Schweizer Vorbild.
Finanzielle Erleichterungen in der Schweiz
Auch in der Schweiz bewegt sich aktuell etwas in Sachen Abtreibungen. So enthält das Paket 2 aus den «Massnahmen zur Kostendämpfung» der Krankenversicherung, das die eidgenössischen Räte im März 2025 verabschiedet haben, unter anderem eine «Präzisierung der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft». Darin heisst es: «Bei Schwangerschaft sind Frauen befreit von der Kostenbeteiligung für Leistungen bei Krankheit, Krankenpflege, Unfall, Geburtsgebrechen und straflosem Schwangerschaftsabbruch, und zwar ab dem ersten Tag der ärztlich und von einer Hebamme bescheinigten Schwangerschaft.»
Ab dem Jahr 2027 muss eine Frau, die innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreibt, für den Eingriff also weder die Franchise noch den Selbstbehalt zahlen. Auf diese Weise ermöglicht der Bund auch finanziell schwächeren Frauen den Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch, sind diese doch häufig mit einer hohen Franchise krankenversichert.
Vom «feministischen Meilenstein» bis zur «Zwangsfinanzierung von Abtreibungen»
Das Thema polarisiert. Entsprechend gegensätzlich fallen die Reaktionen auf die Entscheidung für die Massnahmen zur Kostendämpfung aus. So spricht SP-Co-Präsidentin laut SRF von einem «feministischen Meilenstein». Dieses Zitat führt auch ein 20-Minuten-Artikel im Titel, den Pro Familia Schweiz auf seiner Webseite weitgehend übernommen hat.
FDP-Frauen-Präsidentin Bettina Balmer, die schon im Mai 2012 ein Nein zur Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» forderte, betrachtet den Schritt angesichts der bestehenden Fristenlösung laut Blick als konsequent. Gegenüber dem Tages-Anzeiger geht sie noch einen Schritt weiter: «Ein Abbruch, bei dem wenige Zellen zerstört werden, ist der vernünftigere Weg, als ein Kind zu kriegen, das in permanenter Überforderung und Krise mündet.»
Gegenstimmen kommen unter anderem ebenfalls aus dem Parlament. Als zusätzlichen «Anreiz für Abtreibungen», dem man Alternativen entgegenhalten müsse, sieht beispielsweise EDU-Nationalrat Andreas Gafner die Entscheidung. Sein Parteikollege Erich Vontobel reichte im September eine Motion ein, in der er fordert, Selbstbehalt und Franchise für Schwangerschaftsabbrüche beizubehalten, die nicht unmittelbar notwendig sind, um die körperliche Gesundheit der Mutter zu erhalten. Als Grund führt er die verfassungsrechtlich geschützte Glaubens- und Gewissensfreiheit an: «Diese wird durch die verpflichtende Kollektivfinanzierung von Abtreibungen massiv eingeschränkt.» Der Verein «Marsch für s’Läbe» unterstützt die Motion mit einer Petition, die er unter dem Titel «Stoppt die Zwangsfinanzierung von Abtreibungen unschuldiger Kinder» führt.
Liberalisierung und das Monarchenveto
In seiner Antwort auf Vontobels Motion verweist der Schweizer Bundesrat auf Motionen aus der Vergangenheit, die genau die Gesetzesänderung forderten, die nun beschlossen wurde und ab dem kommenden Jahr in Kraft tritt. Auch argumentiert die Stellungnahme mit einer Rechtsunsicherheit, die eine Regelung schaffe, die zwischen somatischen und psychosozialen Beschwerden unterscheidet. Diese Differenzierung sei aufgrund wechselseitiger Abhängigkeiten nicht trennscharf möglich.
Während in der Schweiz also alle Zeichen auf eine weitere Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen stehen, haben die Initiantinnen in Liechtenstein nicht allzu viel Hoffnung auf eine Veränderung. Bereits ein knappes halbes Jahr vor der Abstimmung im November hat Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein sein Veto angekündigt. Und unabhängig davon, wie das Stimmvolk sich am Ende positioniert: Das Liechtensteiner Recht räumt dem Erbprinzen jede Macht ein, Schwangerschaftsabbrüche weiterhin zu verbieten.
Bereits im Jahr 2011, als man in Liechtenstein schon einmal über eine Abtreibungsinitiative abstimmte, kündigte er an, deren Umsetzung zu verhindern. Dass die niedrige Wahlbeteiligung damals mit seinen Äusserungen zusammenhing, lässt sich nicht ausschliessen. Mit 52 Prozent entschied sich das Volk gegen die Gesetzesänderung.
Engagement trotz Gegenwind
Trotz aller Widrigkeiten haben sich die Fürsprecher:innen der Fristenlösung entschieden, das Thema wieder aufzugreifen. Indem sie im Februar ihren Initiativtext einreichten, machten sie deutlich, dass sie dem Monarchen sein Zepter nicht einfach überlassen werden.
«Es geht um unsere Töchter, um die jüngeren Frauen. Wir haben gekämpft und es wird jetzt wirklich Zeit», ist Petra Eichele überzeugt, die sich als Geschäftsführerin der Frauenberatungsstelle Infra im Initiativkomitee engagiert. Und auch die Landtagsabgeordnete Manuela Halder-Schierscher von der Freien Liste geht entschlossen an die Sache: «Es ist kein Naturgesetz und das kann man ändern und darum werden wir es einfach ändern.» Wie leicht dieser Weg tatsächlich wird und wie lange Liechtensteinerinnen noch in der Schweiz Hilfe suchen müssen, bleibt abzuwarten.
Schreibe einen Kommentar