Es gibt heute immer mehr Möglichkeiten, um eine Wohnung oder ein Haus gegen Einbrecher zu schützen.
Als «Bodyguard» von Whitney Houston sicherte Kevin Costner im Jahre 1992 im gleichnamigen Kinohit die Villa der Musikdiva noch mit Zäunen und Überwachungskameras ab, um sie vor einem Psychopathen zu beschützen. Heutzutage hat zudem viel Hightech im Sicherheitsbereich Einzug gehalten. Die Vernetzung wird immer wichtiger. Aber wie sichert man eine Wohnung oder ein Haus bestmöglich ab? – «Normalerweise definiert der Kunde in einem ersten Schritt sein persönliches Schutzziel», erklärt Markus Stauffer, Geschäftsstellenleiter von sicheres-wohnen-schweiz.ch.
Als «Bodyguard» von Whitney Houston sicherte Kevin Costner im Jahre 1992 im gleichnamigen Kinohit die Villa der Musikdiva noch mit Zäunen und Überwachungskameras ab, um sie vor einem Psychopathen zu beschützen.
«Er weiss am besten, wann, wo und welche Massnahmen umgesetzt werden müssen. Er ist sich aber auch der Risiken bewusst, wenn bloss punktuelle Einbruchschutzmassnahme umgesetzt werden. In einem zweiten Schritt veranlasst der Kunde eine umfassende Beurteilung seines Objektes. Hier kommen etwa Sicherheitsberater der Polizei oder unseres Vereins zum Einsatz. Diese professionellen Sicherheitsberatungen richten sich immer nach dem Sicherheitsdreieck – eine Art 3-Säulen-Prinzip. So wird ein optimaler Einbruchschutz durch die drei Säulen ‹mechanische Sicherheit›, ‹elektrotechnische Sicherheit› und ‹organisatorische Sicherheit› erzielt.»
Rein elektrotechnische Massnahmen wie etwa Einbruchmeldeanlagen (EMA), können einen Einbruch nicht verhindern.
Schutzbedürfnis des Kunden
Man hört immer wieder vom Internet der Dinge und wie verschiedenste Geräte automatisch miteinander kommunizieren. Hier kommt es auf das Schutzbedürfnis des Kunden an. Will er zwingend verhindern, dass eine mutmassliche Täterschaft in das Objekt eindringen kann, ist in jedem Fall das Sicherheitsdreieck zu berücksichtigen. «Wichtig zu wissen: Rein elektrotechnische Massnahmen wie etwa Einbruchmeldeanlagen (EMA), können einen Einbruch nicht verhindern», mahnt Herr Stauffer. «Sie zeigen lediglich eine Zustandsveränderung an. In der Praxis heisst das, dass im Alarmfall die Täterschaft bereits aktiv ist oder bereits ins Objekt eingedrungen ist.»
Wie reagiere ich?
Herr und Frau Schweizer sind von Natur aus meist sehr sicherheitsbewusst und wollen immer und überall die totale Kontrolle. Doch selbst eine einhundertprozentige Information verhindert noch keinen Einbruch. Solche Mittel stellen bloss zusätzliche Massnahmen zum Einbruchschutz dar: «Via App- und Softwaresteuerungen kann der Kunde unter Umständen die aktuelle Einbruchtätigkeit mitverfolgen … aber wie reagiere ich dann? Gehe ich vor Ort und laufe Gefahr, mit der Täterschaft konfrontiert zu werden? Infomiere ich Drittpersonen, welche sich wiederum selber in Gefahr bringen könnten? Orientiere ich professionelle Einsatzkräfte wie die Polizei, damit eine Intervention vor Ort erfolgt? Alles Fragen, die in den organisatorischen Massnahmen diskutiert werden müssen.»
Herr und Frau Schweizer sind von Natur aus meist sehr sicherheitsbewusst und wollen immer und überall die totale Kontrolle.
Zertifizierte Einbruchmeldeanlage (EMA)
Die Informationstechnologie wandelt sich rapide und damit auch die Sicherheitsinfrastruktur. So gesehen ist es selbst für einen Experten wie Markus Stauffer nicht leicht zu sagen, wohin die Reise genau geht: «Mit der IT kann eine Rundum-Überwachung inklusive Meldemechanismus erfolgen. Sicherheitslücken und Fragestellungen bleiben aber noch immer vorhanden. Ein leistungsfähiges Sicherheitssystem kann eine geprüfte und zertifizierte Einbruchmeldeanlage (EMA) sein. Da sie einen Einbruch nicht verhindert und ‹lediglich› eine Zustandsveränderung anzeigt, ist die EMA in Kombination mit der mechanischen Sicherheit einzusetzen. Die EMA ist auf eine 24 Stunden besetzte Empfangszentrale zu schalten, damit eine Intervention gewährleistet ist.» Eine solche Aussage entspricht auch ganz der Philosophie der Schweizerischen Errichter von Sicherheitsanlagen (SES). So kann es durchaus sein, dass ein Kunde seine Sicherheit bloss mit einer EMA gewährleisten will. Er sollte sich jedoch bewusst sein, dass das Risiko eines Einbruchs bestehen bleibt. Im Rahmen einer professionellen Sicherheitsberatung wird auf diesen Umstand hingewiesen.
Wie verhalte ich mich während und nach einem Einbruch? Die Antwort gibt es hier.
Häufige Irrtümer zum Thema Einbrüche
«Einbruchschutz? Brauche ich nicht, meine Fenster sind dicht.»
Solche Aussagen hört man sehr oft. Doch auch heute noch werden Fenster und Türen in Wohnungen und Häusern eingebaut, die zwar gegen Wind und Wetter schützen, aber keinen echten Einbruchschutz bieten. In vielen Fällen genügt dem Einbrecher ein einfaches Hebelwerkzeug wie etwa ein Schraubenzieher: Damit hebelt er in wenigen Sekunden ein ungenügend gesichertes Fenster oder eine Tür auf.
«Bei mir wird schon nicht eingebrochen, denn bei mir ist nichts zu holen.»
Auch wenn «nichts zu holen» ist, kann der Einbrecher das nicht wissen und schaut lieber selber nach. Und meistens gibt es schon irgendetwas in jedem Haushalt: Bargeld, Schmuck, technische Geräte. Mehr erwartet der Einbrecher gar nicht. Das Risiko wird deshalb vielfach unterschätzt. Aus statistischer Sicht ist in der Schweiz alle 15 Minuten mit einem Einbruch oder Einbruchsversuch zu rechnen.
«Wer wirklich will, kommt doch hinein.»
Die polizeiliche Erfahrung zeigt ein anderes Bild: Meist sind Einbrecher «Gelegenheitstäter» und mit einfachem Werkzeug ausgerüstet, die nur dann einen Einbruch «durchziehen», wenn das ohne grösseren Lärm und Zeitaufwand möglich ist. Wird aber durch einbruchhemmende Massnahmen der Widerstand zu gross, brechen sie ab, um nicht entdeckt zu werden.
«Mit einer Alarmanlage bin ich geschützt.»
Eine Alarmanlage kann eine sehr gute Ergänzung zu baulich-mechanischen Schutzmassnahmen sein. Aber nicht vergessen: Eine Alarmanlage (EMA) allein kann einen Einbruch nicht verhindern. Sie meldet lediglich eine Zustandsveränderung, weil der Einbruch oder Einbruchsversuch bereits erfolgt ist.
«Ungeprüfte Sicherheitstechnik ist auch nicht schlecht.»
Nicht geprüfte Sicherheitstechnik kann eine gute Qualität aufweisen. Es sind jedoch keine Vorschriften zur Einhaltung der Qualitätseigenschaften vorgegeben. Geprüfte Exponate haben den Vorteil, dass sie nach europäischen Normen getestet wurden und Prüfnachweise vorliegen. Detaillierte Montagevorgaben runden den Qualitätsprozess ab.
Quelle: sicheres-wohnen-schweiz.ch
Text: Mohan Mani
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