ki
Deutschland Digitalisierung Sponsored Recht

Künstliche Intelligenz verschiebt die Grenzen des Wettbewerbs

21.04.2026
von SMA

Künstliche Intelligenz verändert das Kartellrecht: Sie schafft zwar neue Effizienzpotenziale, kann aber ebenso bestehende Risiken verschärfen, etwa bei Preisalgorithmen, Benchmarking oder dem Einsatz von KI-Agents. Unternehmen sollten jetzt genauer hinschauen.

Dr. Marcel NuysPartner

Dr. Marcel Nuys
Rechtsanwalt, Partner bei Herbert Smith Freehills Kramer

Herr Dr. Nuys, wie stark verändert KI die Spielregeln des Wettbewerbs tatsächlich?

Ich würde nicht sagen, dass KI die Regeln völlig neu schreibt. Die Grundprinzipien des Kartellrechts bleiben dieselben: Wettbewerber dürfen sich nicht über wettbewerbliche Parameter wie Preise oder andere Marktbedingungen abstimmen. KI eröffnet neue, subtilere und stärker automatisierte Möglichkeiten, problematisches Verhalten umzusetzen. Genau darin liegt die Herausforderung: Dieselbe Technologie, die Effizienz schafft, kann auch Kollusion erleichtern.

Wann wird aus intelligenter Preisoptimierung ein heikles Thema für das Kartellrecht?

Dann, wenn aus legitimer Marktbeobachtung eine Abstimmung wird. Firmen haben das Marktumfeld schon immer beobachtet und darauf reagiert. Mit intelligenten Systemen geht das heute schneller, systematischer und in größerem Umfang. Kritisch kann es werden, wenn Plattformen oder Tools nicht mehr nur analysieren, sondern Marktverhalten angleichen oder Informationen so bündeln, dass daraus eine unzulässige Abstimmung zwischen Unternehmen entsteht.

Ist das schon heute ein realistisches Szenario oder noch Zukunftsmusik?

Das ist längst real. Wir sehen im Wesentlichen drei Fallgruppen: Erstens klassische Verstöße, bei denen KI hilft, Absprachen effizienter umzusetzen oder zu überwachen. Zweitens Konstellationen, in denen Unternehmen Drittplattformen oder Preisvergleichstools nutzen und dadurch eine Angleichung entstehen kann. Und drittens autonome Systeme oder KI-Agents, die künftig selbst Entscheidungen treffen könnten. Dieser letzte Bereich ist noch nicht Alltag, aber deutlich näher, als viele denken.

Ergibt sich nicht damit in erster Linie ein neues Risikofeld?

Der Effizienzgewinn (und Vorteile für Verbraucher) sind offensichtlich und Unternehmen können sich dem kaum entziehen. Gleichzeitig entstehen neue Gefahren. KI ist kein rechtsfreier Raum. Wer solche Systeme einsetzt, muss verstehen, wie sie funktionieren, welche Daten einfließen und welche Ergebnisse daraus entstehen. Mit klarer Governance und belastbarer Compliance lassen sich viele dieser Risiken aber beherrschen.

Was ändert sich, wenn künftig KI-Agents selbst verhandeln, einkaufen oder Preise setzen?

Dann rückt die Zurechnungsfrage noch stärker in den Mittelpunkt. Eine Behörde wird sich in erster Linie an das Unternehmen halten. Ein Unternehmen wird sich also nicht ohne Weiteres damit entlasten können, dass am Ende – anstatt eines Mitarbeiters – »die Künstliche Intelligenz entschieden hat«.

Das heißt: Am Ende trägt das Unternehmen die Verantwortung für einen Kartellverstoß durch KI?

Im Zweifel ja. Das kennen wir aus dem klassischen Kartellrecht: Unternehmen haften auch für das Verhalten ihrer Mitarbeiter, wenn es an Organisation, Schulung oder Compliance fehlt. Beim Einsatz intelligenter Systeme wird das im Grundsatz nicht anders sein. Die spannende Frage ist allerdings, unter welchen Voraussetzungen ein Verhalten zugerechnet wird, etwa wenn externe Systeme genutzt werden oder Entscheidungen in einer Blackbox entstehen.

Reichen die bestehenden kartellrechtlichen Regeln für KI und KI-Agents aus?

Im Grundsatz ja. Wir brauchen kein neues Kartellrecht, die bestehenden Regeln sind belastbar. Was fehlt, sind präzisere Leitlinien für die Praxis: Wann muss sich ein Unternehmen das Handeln eines KI-Agenten zurechnen lassen? Welche Prüfpflichten treffen den Marktteilnehmer? Und was muss dokumentiert sein, um nachzuweisen, dass Risiken ernsthaft kontrolliert wurden? Wie vieles im Zusammenhang mit dem technischen Fortschritt wird der kartellrechtliche Rechtsrahmen durch Behörden und Gerichtsentscheidungen fortentwickelt werden.

Am Ende geht es nicht darum, KI zu verhindern. Es geht darum, sie kontrolliert und verantwortungsvoll einzusetzen– Dr. Marcel Nuys,
Partner

Wie stark sollten Betriebe auf Vorgaben aus Brüssel und die EU-Rechtspraxis schauen?

Sehr stark, und zwar nicht nur im Kartellrecht. Man muss die europäische Entwicklung rund um Technologie insgesamt im Blick behalten. Neben dem Datenschutz ist vor allem der AI Act zentral, weil er erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI schafft. Wer hier gut aufgestellt ist, reduziert nicht nur regulatorische Herausforderungen, sondern verbessert oft auch seine Position, wenn später wettbewerbsrechtliche Fragen aufkommen. Auch Entwicklungen außerhalb der EU – insbesondere im Vereinigten Königreich – sollten verfolgt werden. Die britische Consumer and Markets Authority (CMA) hat kürzlich eine erste Einschätzung zum Umgang mit KI im Wettbewerbsrecht gegeben. Kernaussage: Unternehmen sind für die Umsetzung und Überwachung verantwortlich.

Mit welchen Anliegen suchen Mandanten derzeit besonders häufig Ihren Rat?

Viele wollen wissen, wie weit sie beim Einsatz von KI gehen dürfen und wo die roten Linien verlaufen. Ein Thema ist das sogenannte »Signaling«, also das Aussenden von Marktsignalen, auf die Wettbewerber reagieren könnten. Ein weiteres ist »Benchmarking«: Unternehmen wollen Daten vergleichen, Preise besser verstehen und Märkte präziser auswerten, ohne in eine problematische Abstimmung zu geraten. In beiden Bereichen wird zunehmend KI genutzt. Der Beratungsbedarf ist in diesem Feld derzeit hoch.

Wer sind dabei typische Mandanten?

Nicht nur die klassischen Tech-Player. Wir sehen zunehmend auch traditionelle Industrien und viele Mittelständler, die KI einsetzen oder einsetzen wollen. Gerade dort ist das Bewusstsein gewachsen, dass diese Systeme erhebliche Effizienzpotenziale bieten, aber eben rechtlich sauber eingebettet werden müssen.

Was sollten Vorstände, Geschäftsführungen und Legal-Teams jetzt konkret absichern?

Zunächst einmal braucht es ein klares Bewusstsein dafür, dass KI kein Experimentierfeld außerhalb der üblichen Regeln ist. Es ist ebenfalls keine Zukunftsmusik. Entscheidungen zu KI-Agents in den USA sowie die jüngste Entscheidung des Bundeskartellamts zu Preiskontrollmechanismen auf dem Amazon Marketplace zeigen, dass die Behörden bereits aktiv sind. 

Wer solche Systeme in Pricing, Vertrieb, Einkauf oder Marktbeobachtung einsetzt, muss die damit verbundenen rechtlichen Konfliktfelder mitdenken. Genau dieses Problembewusstsein ist der erste Schritt.

Darauf aufbauend sollten bestehende Compliance-Strukturen konsequent auf KI und algorithmische Systeme ausgeweitet werden. Unternehmen müssen erfassen, wo solche Tools eingesetzt werden, welche Entscheidungen sie vorbereiten oder automatisiert treffen und ob dabei wettbewerblich sensible Informationen verarbeitet werden. Gerade in Bereichen wie Preisbildung, Benchmarking oder Marktbeobachtung ist das besonders relevant.

Hinzu kommen belastbare Prüfprozesse. Es reicht nicht, ein externes Tool einfach zu implementieren. Man sollte genau prüfen, was mit den eingegebenen Daten geschieht, ob sie mit anderen Datenbeständen vermischt werden und welche Kontrollmöglichkeiten bestehen. Diese Fragen müssen vor dem Einsatz geklärt werden, nicht erst dann, wenn es bereits ein Problem gibt.

Wichtig sind außerdem regelmäßige Audits, klare Zuständigkeiten und eine saubere Dokumentation. Unternehmen sollten jederzeit nachvollziehbar darlegen können, welche Systeme sie nutzen, zu welchem Zweck sie eingesetzt werden und welche Schutzmaßnahmen eingerichtet wurden. Denn wenn später kritische Fragen auftauchen, wird genau das entscheidend sein.

Am Ende geht es nicht darum, KI zu verhindern. Es geht darum, sie kontrolliert und verantwortungsvoll einzusetzen. Wer das frühzeitig organisiert, kann die Effizienzvorteile nutzen und Risiken deutlich besser beherrschen.

Weitere Informationen unter hsfkramer.com

Logo Herbert Smith Freehills Kramer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Vorheriger Artikel Was eine offene Stelle wirklich kostet – bevor man über KI nachdenkt