Die Arbeit bestimmt das halbe Leben und bildet für einen Großteil der Menschen ihre Existenzgrundlage. Das Arbeitsrecht wiederum stellt im Grundsatz sicher, dass sich dabei alle Beteiligten an die Spielregeln halten.
In der Arbeitswelt kollidieren zwangsläufig die Ansprüche der Arbeitnehmenden mit denjenigen der Arbeitgebenden. Darum ist ein Kompromiss notwendig, damit beide Seiten ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen können. Dieses Fundament des Zusammenarbeitens bildet das Arbeitsrecht. Wie aber schafft das Arbeitsrecht diesen Kompromiss konkret – und wieso ist es für beide Seiten von Vorteil, sich in diesem Bereich gut auszukennen?
Das Arbeitsrecht befasst sich, wie gesagt, immer mit zwei Akteuren, den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebenden. Für Arbeitnehmende bietet das Gesetz die Garantie, dass sie ihre Arbeit korrekt sowie in einer sicheren Umgebung ausführen können. Wäre kein solches Recht vorhanden, müssten Arbeitnehmende einen Teil ihrer Zeit dafür aufwenden, sicherzustellen, dass ihre Ansprüche auch Gehör finden. Dank des Arbeitsrechts ist dies per se sichergestellt. Gleichzeitig sind die Arbeitnehmenden auch verpflichtet, ihre Seite des Vertrages einzuhalten: Zum Beispiel sind sie verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Keine Rechte werden ohne Pflichten erteilt. Aber umgekehrt gilt auch: keine Pflichten ohne Rechte.
Auch die Arbeitgebenden profitieren dementsprechend vom Kompromiss des Arbeitsrechts. Unternehmen können sich so darauf verlassen, dass in ihrem Sinne gearbeitet wird. Regeln wie die Kündigungsfrist sind auch dazu da, um Arbeitgebende zu schützen. Denn einen Mitarbeitenden in einer zentralen Position von heute auf morgen zu ersetzen, ist praktisch unmöglich. Die Kündigungsfrist gewährt ihnen ausreichend Zeit, um Ersatz zu finden.
Einzigartig wie das Individuum
Damit das Arbeitsrecht effektiv angewendet werden kann, benötigt es Raum zur Interpretation. Es können schlicht keine komplett allgemein-gültigen Regeln formuliert werden, die auf alle Menschen und sämtliche Situationen zutreffen. Doch gewisse Eckpunkte sind klar fixiert. Anbei zeigen wir drei Beispiele.
1. Gibt es ein Recht auf Homeoffice?
Während der Pandemie nahm die Arbeitsform des Homeoffice enorm zu. Doch ein Recht auf das Arbeiten in den eigenen vier Wänden existiert nicht. Hierzu müssen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende explizit einigen.
2. Wann kann man fristlos gekündigt werden?
Dies kann dann geschehen, wenn ein »wichtiger Grund« vorliegt, gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dies ist etwa dann gegeben, wenn Arbeitnehmenden Mobbing oder sexuelle Belästigung nachgewiesen werden konnte.
3. Krankmelden im Arbeitsalltag
Bis zu welchem Zeitpunkt man eine Krankmeldung spätestens abgeben muss, steht im Arbeitsvertrag. Reicht man die Krankmeldung zu spät oder gar nicht ein, muss mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls einer Kündigung gerechnet werden.
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