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Business Recht

Die wichtigsten Aspekte des Schweizer Arbeitsrechts

10.06.2023
von SMA

Die Arbeit ist ein wesentlicher Teil unseres Alltags. Daher ist es essenziell, dass dieser juristisch geregelt ist und das Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden auf einer stabilen juristischen Grundlage basiert. Genau dieses Fundament bildet das Schweizer Arbeitsrecht. Ein Überblick.

Das Leben benötigt Spielregeln. Denn diese gewährleisten Fairness sowie Vergleichbarkeit und ermöglichen damit ein möglichst angenehmes Miteinander. Dementsprechend hält der Bund auf seinem offiziellen KMU-Portal fest: «Sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende ist es äusserst wichtig, dass sie ihre Rechte und Pflichten kennen.» Doch welche sind dies konkret, sprich, welche «Spielregeln» gelten im Arbeitsalltag?

Grundsätzlich gilt gemäss Bund, dass jede und jeder Vorgesetzte eine gewisse Kenntnis über die Grundlagen des Arbeitsrechts benötigt. Die wichtigsten Bestimmungen für KMU werden im Obligationenrecht (OR) zusammengefasst. Zentral ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Regelung von Arbeitsverträgen. Ein Arbeitsvertrag stellt eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien darüber dar, dass eine für die andere gegen Bezahlung eine Arbeitsleistung erbringt. Der Arbeitsvertrag umfasst sowohl Rechte als auch Pflichten, die im Obligationenrecht (Art. 319 ff.) aufgeführt sind. Konkret sind dies für die Arbeitnehmenden die Pflicht, die erwartete Arbeit zu erbringen und für Arbeitgebende die Pflicht, den Lohn sowie die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sowie bezahlte Ferien zu gewähren.

Die Förmlichkeiten des Schweizer Arbeitsrechts

Nebst diesen Grundlagen beinhaltet ein Arbeitsvertrag Informationen wie Namen und Adressen von Arbeitgebenden und -nehmenden, bezeichnet die Arbeitsstelle und benennt sowohl den Lohn als auch die wöchentlich zu leistende Arbeitszeit. Was nicht explizit im Vertrag aufgeführt ist, wird in der Regel durch das Obligationenrecht oder, falls ein solcher besteht, durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das Arbeitsgesetz (ArG), welches viele weitere Punkte wie Arbeitsdauer, Ruhezeiten sowie Vereinbarungen zum Arbeitsschutz für junge Arbeitnehmende und Frauen beinhaltet. Wichtig: Sofern dies nicht in einem GAV festgehalten wird, besteht kein grundsätzlicher Mindestlohn. Die Höhe des Lohns wird frei verhandelt zwischen den Vertragsparteien. Auch über die konkrete Zusammensetzung des Salärs, sprich, ob eventuelle Zulagen entrichtet oder Naturalleistungen bezogen werden können, bestimmen Arbeitgebende grundsätzlich selbst. Übrigens: Auch der in der Schweiz häufig anzutreffende 13. Monatslohn ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und eine arbeitsvertragliche Verankerung somit freiwillig.

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Wie sieht es hingegen mit der Arbeitszeit aus? Die maximale Arbeitszeit beträgt in der Schweiz im Allgemeinen 45 Stunden pro Woche. Es bestehen jedoch Ausnahmen für bestimmte Branchen und Berufe. Arbeitnehmende haben zudem Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden pro Tag. Zudem existieren Vorschriften für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Überstunden, die einen Zuschlag oder Freizeitausgleich vorsehen. Apropos Überstunden: Die sogenannte «Überzeitarbeit» liegt dann vor, wenn die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Dies darf «nur ausnahmsweise erfolgen und soweit andere Massnahmen nicht zumutbar sind». Es muss sich also um ausserordentliche Situationen handeln, die «unvorhergesehen eintreten oder die mit den vorhandenen Ressourcen kurzfristig nicht anders bewältigt werden können». Setzt ein Betrieb also das Leisten von Überstunden durch seine Belegschaft grundsätzlich voraus, ist dies nicht rechtens.

Ferien und Fairness

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Die genaue Anzahl der Ferientage kann je nach Alter, Berufserfahrung und Kanton variieren. Zusätzlich zu den Ferien gibt es in der Schweiz nationale Feiertage, an denen Arbeitnehmer in der Regel von der Arbeit freigestellt sind. Dazu gehören beispielsweise der 1. August sowie Weihnachten.

Ein wichtiges Thema am Arbeitsplatz ist die Inklusion: Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz ist in der Schweiz gesetzlich verankert. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung ist verboten. Arbeitgebende sind damit verpflichtet, gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit zu gewährleisten und Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung zu ergreifen. Ist dies nicht gegeben oder kommt es zu anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, besteht die Möglichkeit, vor Arbeitsgerichten oder Schlichtungsstellen Klage zu erheben. Die Verfahren sind in der Regel kostengünstig und zeitsparend. Fachleute empfehlen dementsprechend, bei Problemen zuerst zu versuchen, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen, beispielsweise durch Mediation oder Schlichtung.

Wie verhindert man ein Ende mit Schrecken?

Ein Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien während des gemeinsamen Arbeitsverhältnisses. Es bestehen aber auch Regeln hinsichtlich des Auflösens dieses Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich kann die Zusammenarbeit sowohl von Arbeitnehmenden- als auch von Arbeitgebendenseite gekündigt werden. Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und sind gesetzlich geregelt. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit sieben Tage und danach zwischen einem und drei Monaten. Es gibt jedoch Ausnahmen für leitende Angestellte und spezielle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.

Ein juristischer Zankapfel im Bereich des Arbeitsrechts ist nicht selten die fristlose Kündigung. Fristlos kündigen dürfen Arbeitgebende ein Arbeitsverhältnis in schwerwiegenden Ausnahmefällen, beispielsweise wenn Betrug oder Arbeitsverweigerung vorliegen. Allerdings sind fristlose Kündigungen in der Praxis nur schwer durchsetzbar, da der Kündigungsgrund oft Interpretationssache ist. Bei der öfter eintretenden Freistellung wiederum endet zwar die Arbeitsleistung sofort, der Lohn muss aber bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter entrichtet werden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das schweizerische Arbeitsrecht eine solide Grundlage für den Schutz der Rechte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bietet. Es ist allerdings wichtig, die spezifischen Bestimmungen des Arbeitsrechts in der Schweiz zu beachten, da sie je nach Kanton und Branche leicht variieren können. Bei Fragen oder Unklarheiten empfiehlt es sich daher, rechtlichen Rat einzuholen oder die zuständigen Behörden zu konsultieren.

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