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KGV und Privatassekuranz – ein bewährtes System

25.09.2020
von SMA

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) haben drei Kernaufgaben: Prävention, Intervention und Versicherung. Sie arbeiten in einem solidarischen System sowohl eng untereinander als auch mit diversen Partnern zusammen und versichern über 80 Prozent aller Gebäudewerte in der Schweiz. Dies entspricht einer Versicherungsdeckung für einen Gebäudewert von annähernd 2500 Milliarden Schweizer Franken.

Die KGV* sind öffentlich-rechtliche Versicherungsträger. Sie sind mit Service Public-Aufgaben betraut und arbeiten auf Grundlage der im Kanton geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die Privatversicherer ihrerseits versichern in sieben Kantonen* Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. Dieses historisch gewachsene und bewährte System passt hervorragend zum Schweizerischen Föderalismus.

Versicherte profitieren von umfassenden Leistungen

Ein Gebäudebesitzer in einem KGV-Kanton ist neben Feuer automatisch gegen die Elementarrisiken Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch versichert. Das Naturereignis Erdbeben zählt jedoch nicht dazu (Ausnahme Kanton Zürich). Weil die Gebäudeversicherung mehrere Elementarrisiken bündelt, nicht gewinnorientiert arbeitet und sich in der Prävention stark engagiert, bleibt die Prämie – unabhängig der individuellen Gefährdung des Gebäudes im jeweiligen Kanton – gleich tief. Der Gebäudeeigentümer geniesst somit einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem günstigen Preis. Der Deckungsbereich der versicherten Schäden ist praktisch unbegrenzt. Massgebend für die Höhe der Entschädigung ist die Versicherungssumme. Die Mittel für den Wiederaufbau und den Ersatz der betroffenen Gebäude und Fahrhabe stehen innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung. Dank dieser können die Folgen eines Naturereignisses rasch behoben werden. Eine Gebäudeversicherung richtet ihr Geschäftsmodell danach aus, auch sehr grosse Schadenereignisse bewältigen zu können.

Ein Gebäudebesitzer in einem KGV-Kanton ist neben Feuer automatisch gegen die Elementarrisiken Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch versichert.

Dreifacher Schutz für Gebäude

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen versichern nicht nur, sondern engagieren sich auch für Prävention und Intervention.

Dreifacher Schutz

Optimaler Schutz durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen

Prävention
Brandschutz und Elementarschadenprävention verhindern schlimme Schäden.

Intervention
Eine rasche Intervention dank gut ausgebildeter und ausgestatteter Feuerwehren sorgt dafür, dass die Schäden tief bleiben.

Versicherung
Die trotz Prävention und effizienten Feuerwehren unvermeidbaren Schäden sind gedeckt und werden rasch entschädigt.

Der dreifache Schutz führt zu einem optimierten Personen- und Sachwertschutz sowie zu günstigen Versicherungsprämien.

Herausforderungen bei drohenden Naturgefahren meistern

Die Schweiz geniesst im Umgang mit Naturgefahren auch international grosses Ansehen. Dieser Erfolg beruht einerseits auf direkten Präventionsleistungen der Kantonalen Gebäudeversicherungen. Andererseits wird bei komplexen Herausforderungen die Zusammenarbeit zwischen der Privatassekuranz und den Kantonalen Gebäudeversicherungen gesucht. Gemeinsam realisierte Projekte zeigen häufig die beste Wirkung. Ein Beispiel hierfür ist die «Gefährdungskarte Oberflächenabfluss». Mitte 2018 haben das Bundesamt für Umwelt BAFU, der Schweizerische Versicherungsverband SVV und die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG die neue Gefährdungskarte zum Oberflächenabfluss eingeführt. Sie ist eine Grundlage für die Präventionsarbeit. Hochwasser gibt es, weil Bäche, Flüsse oder Seen über die Ufer treten. Aber auch Regen, der nicht im Boden versickern kann und über das offene Gelände abfliesst, kann zu Überschwemmungen führen. Dieses Oberflächenwasser ist in den letzten Jahren vermehrt aufgetreten und gefährdet zunehmend Personen, Tiere und Sachwerte. Bei starkem Regen fliesst das Wasser über Felder und Strassen in Wohnsiedlungen und dringt über Türen, Fenster und Garagentore in Gebäude ein: Die Kraft von fliessendem Wasser ist enorm. Informieren Sie sich über Ihre persönliche Gefährdungssituation und wie Sie sich dagegen schützen können unter
www.schutz-vor-naturgefahren.ch.

Konkrete Präventionsinstrumente wirkungsvoll einsetzen

Gewitter bringen neben Blitz und Donner oft auch Hagel, starken Regen und Sturm – mögliche Gefahren für Mensch, Tier und Gebäude. Gegenüber Hagel, Starkregen und Sturm ist insbesondere die Gebäudehülle exponiert. Die beste Prävention besteht aus einer naturgefahrensicheren Bauweise, dem Einsatz resistenter Baumaterialien und einem regelmässigen Gebäudeunterhalt. Als Eigentümer sollte man sich bei einem Neu- oder Umbau frühzeitig mit dem Thema Naturgefahren auseinandersetzen – der eigenen Sicherheit und dem Werterhalt der Immobilien zuliebe. Bestimmte Materialien der Gebäudehüllen reagieren beispielsweise auf Hagel sehr empfindlich. Deshalb ist für Bauherren, Architekten und Ingenieure eine kluge Materialwahl zur Schadenverhinderung oder zumindest -minderung entscheidend (www.hagelregister.ch).

Durch Hagel werden in der Schweiz besonders häufig Lamellenstoren beschädigt. Doch diese haben gegenüber anderen Gebäudeteilen einen entscheidenden Vorteil. Sobald sie hochgefahren sind, ist das Schadenpotential gleich null. Die darunterliegenden modernen Fenster und Fensterrahmen sind heute sehr robust und wenig anfällig für Hagelschläge. Deshalb haben die Kantonalen Gebäudeversicherungen das Storensteuerungssystem «Hagelschutz – einfach automatisch» entwickelt (www.vkg.ch/naturgefahren). Kommt ein Gewitter auf, gehen die Storen automatisch hoch und nach der Entwarnung wieder in den ursprünglichen Zustand zurück – alles automatisch.

Wetter-App

Wetter-Alarm-App als zeitgemässes Präventionsmittel der Kantonalen Gebäudeversicherungen

«Wetter-Alarm» ist eine kostenlose Wetter-App für die ganze Schweiz. Die App liefert aktuelle Wetterdaten und Prognosen für die nächsten sechs Tage. Insbesondere profitieren Kunden von zeitnahen Unwetterwarnungen. Diese werden mittels einmaliger Panoramabilder von über 230 Livecam-Standorten in der Schweiz ergänzt. Die Wetter-Alarm-App wird von 1,4 Millionen Personen rege genutzt. Dank der schweizweiten Warnungen und Präventionstipps können Gebäudeschäden vermieden werden. Das Angebot wurde bei den «Best of Swiss Apps Awards» mehrfach ausgezeichnet und ist derzeit die Schweizer Wetter-App mit den besten Bewertungen (www.wetteralarm.ch).

Bewusstsein der Präventionswirkung wächst zunehmend in der Bevölkerung

Der Schutz vor drohenden Naturgefahren ist eine gesellschaftlich anzugehende Aufgabe. Mit jedem Elementarereignis wächst die Sensibilisierung für die Naturgewalten und die Tatsache, dass wir alle zum Schutz und zur Prävention aktiv beitragen müssen. Die Kantonalen Gebäudeversicherungen unterstützen deren Kunden mittels Beratung und fördern wirkungsvolle Präventionsprojekte. Kontaktieren Sie die Gebäudeversicherung Ihres Wohnkantons. Erfahren Sie, wie Sie sich dank nachhaltig ausgerichteter Schutzmassnahmen mühselige und zum Teil enorme Umtriebe bei einem potenziellen Schadenfall ersparen bzw. den Schaden vermeiden.

*Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV) gibt es in den Kantone AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NW, NE, SH, SG, SO, TG, VD, ZH und ZG. Sie versichern Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. In den Kantonen GE, UR, SZ, TI, AI, VS und OW übernehmen Privatversicherer die Abdeckung von Feuer- und Elementarschäden. Die KGV in VD und NW decken zusätzlich die Fahrhabe ab. Im Gegensatz dazu wird in der übrigen Schweiz die Fahrhabe-Deckung durch die Privatassekuranz übernommen. Als Fahrhabe gilt der Hausrat, aber auch Gebäudeteile, die nicht direkt mit dem Gebäude verbunden sind.

GebäudePrävention, Intervention und Versicherung am Beispiel der GVZ

Beim Schutz von Gebäuden geht es um mehr als eine Versicherungsdeckung. Einerseits können bei einem Brand Menschenleben gefährdet werden. Andererseits stehen materielle und immaterielle Werte auf dem Spiel, die mit persönlichen Erinnerungen verknüpft und somit kaum ersetzbar sind. 

Deshalb verfolgt die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich eine gesamtheitliche Betrachtungsweise. Diese geht weit über den eigentlichen Gebäudeversicherungsschutz hinaus. Sie berät beispielsweise Gebäudeeigentümer und sie unterstützt und fördert die Feuerwehren im Kanton Zürich. Dank ihrer 200-jährigen Geschichte verfügt die GVZ über viel Wissen im Bereich Brandschutz. Ihr Engagement weitet sie zunehmend auch auf die Elementarschadenprävention aus. Der Einsatz für die Prävention trägt dazu bei, dass in vielen Fällen gar nicht erst Schäden entstehen. Kommt es trotzdem zu einem Schaden, ist dieser dank dem solidarischen System gedeckt. Solidarisch bedeutet, dass die GVZ pro 1000 Franken Versicherungssumme einen einheitlichen Prämiensatz anwendet, unabhängig der Art, Grösse und Nutzung oder des Risikos des jeweiligen Gebäudes. Der obligatorisch versicherte Gebäudeeigentümer trägt indirekt über eine in seiner Versicherungsprämie eingeschlossene Brandschutzabgabe zur Finanzierung der unermüdlich im Einsatz stehenden Feuerwehren im Kanton Zürich bei.

Brandschutz betrifft Gebäudeeigentümer- und Nutzerschaften

Wirksamer Brandschutz beginnt bei der Planung von Neu- und Umbauten und ist auch bei der Nutzung sowie der Bewirtschaftung von Gebäuden ein Thema. Die Einhaltung der schweizweit verbindlichen Brandschutzvorschriften sichert die Selbstrettung, die Verhinderung von Bränden oder deren Ausbreitung. Für die Intervention der Feuerwehren werden durch den vorbeugenden Brandschutz Zugänge geschaffen, damit Menschenleben und Sachwerte gerettet werden können. Brandschutz bezweckt primär den Schutz von Leib, Leben und Gesundheit sowie den Erhalt des Eigentums. Um Projekt- und Kostensicherheit bei Neu- und Umbauten zu erreichen, lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzbeauftragten in den Zürcher Gemeinden oder mit der GVZ. Beide verfügen über die Kompetenzen, um sowohl Bauherren als auch Eigentümerschaften sowie die Bewirtschafter fachgerecht zu beraten und die Wirksamkeit von Brandschutzmassnahmen sicherzustellen.

Feuerwehren sind in zehn bis fünfzehn Minuten am Einsatzort

Die Menschen im Kanton Zürich wie auch in den weiteren Kantonen der Schweiz dürfen sich darauf verlassen, dass die Feuerwehr bei einem Gebäudebrand, bei Hochwasser oder bei einem Chemieunfall in zehn bis fünfzehn Minuten vor Ort eintrifft und mit gezieltem Einsatz von Mensch und Material effektiv intervenieren kann. Im Kanton Zürich koordiniert die GVZ das Feuerwehrwesen in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden. In dieser Funktion erbringt sie Leistungen, die zur Stärkung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren und damit zum Bevölkerungsschutz beitragen. Unter anderem organisiert die GVZ für rund 7000 Feuerwehrfrauen und -männer die Ausrüstung sowie die realitätsnahe Ausbildung im modern ausgestatteten Ausbildungszentrum Andelfingen (AZA).

Hochwasser in Garage

Hochwasser, Sturm und Co. – Schutzmassnahmen ersparen Umtriebe und Geld

Gebäudeschutzmassnahmen gegen Naturgefahren sind relevant für jedes Gebäude und sollten – analog zum Brandschutz – möglichst früh in der Planung berücksichtigt werden. Zum Beispiel enthält die SIA Dokumentation
D 0260 «Entwerfen & Planen mit Naturgefahren im Hochbau» hilfreiche Informationen zur Erarbeitung planerischer Lösungen bezüglich Überschwemmung. Je nach Gefährdung und Risiko sind gemäss Auflagen des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Kanton Zürich, zum Erhalt der Baubewilligung Gebäudeschutzmassnahmen Pflicht oder sie sind eigenverantwortlich umzusetzen. Bei der eigenverantwortlichen Umsetzung bieten die Objektschutzberater der GVZ Unterstützung (naturgefahren@gvz.ch). Weiter verlangen die Schweizer Baunormen, insbesondere SIA 261, eine ausreichende Sturmfestigkeit von Gebäuden. Dies gilt für alle Bauteile der Gebäudehülle und besonders für Dacheindeckungen, vorgehängte Fassaden sowie An- und Aufbauten.

Erdbeben verursacht Risse in Gebäude

Starke Erdbeben sind in der Schweiz zwar selten. In Anbetracht der Besiedelungsdichte und des grossen Infrastruktur- und Gebäudebestandes stellen sie dennoch ein Risiko für Personen und Gebäude dar. Bei Umbauten oder Instandsetzungen lohnt es sich, die Erdbebensicherheit eines Gebäudes frühzeitig durch Architekten oder Bauingenieure abklären zu lassen. Massgebend für die erdbebensichere Dimensionierung sind insbesondere die SIA-Normen 261 (Neubauten) und 269/8 (bestehende Bauten). Und weil ein Erdbeben existenzgefährdend sein kann, macht es Sinn, sich gegen die Folgen abzusichern. Die GVZ-Versicherungsprämie schliesst eine limitierte Erdbebendeckung* ein.

Massgebend für die Zerstörungskraft von Hagel ist die Grösse des einzelnen Hagelkorns. Und Hagelkörner mit einem Durchmesser von 3 cm sind nicht selten. Hagelbedingte Gebäudeschäden machen in der Schweiz jährlich ca. 100 Millionen Franken aus. Die Verwendung hagelgeprüfter Baumaterialien und die Installation von «Hagelschutz – einfach automatisch» verringern das Schadenpotenzial. Eigentümern im Kanton Zürich, deren Gebäude ein hohes Schadenpotenzial aufweist, stellt die GVZ das System unter gewissen Voraussetzungen kostenlos zur Verfügung. Richtwerte sind: ein Gebäudeversicherungswert von mindestens 20 Mio. Franken, rund 100 Storen oder ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis (Reglement). Ein gutes Beispiel für erfolgreichen Hagelschutz ist das «Haus Iris» der Swiss Life» in Schlieren, dessen Beschattungsanlage aus Tausenden von verschieden farbigen Storenlamellen besteht (Foto). Seit 2014 sind die Storen dank «Hagelschutz – einfach automatisch» gut geschützt und schadenfrei.

Die Beispiele des GVZ-Einsatzes für die Prävention sind nicht abschliessend. Informieren Sie sich über weitere Leistungen via Website www.gvz.ch.

Logo GVZ

*Erdbebenschäden sind durch die GVZ versichert, wenn das Beben mindestens den Stärkegrad VII nach der seismischen Intensitätsskala MSK 1964 erreicht (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Medwedew-Sponheuer-Kárník-Skala, 21.07.2020). Die zur Verfügung stehende Summe beträgt eine Milliarde Franken pro Ereignis. Die Erdbebendeckung ist beschränkt und garantiert bei einem Gesamtschaden im Kanton Zürich, der diese Summe übersteigt, keine volle Deckung für die Gebäudeeigentümer. Versicherte tragen einen Schaden von 10 Prozent der Versicherungssumme, mindestens aber 50 000 Franken, selber.

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