Im April und Mai machte einer der berühmtesten Straftäter der Schweiz erneut Schlagzeilen. Nun soll Brian Keller seine schwangere Lebensgefährtin bedroht haben, weshalb er für einige Wochen in Untersuchungshaft sass. Mit der Mutter seines Kindes hat er sich inzwischen auf einen Vergleich geeinigt – aber das Image, das aus seiner Zeit als der jugendliche Straftäter «Carlos» stammt, wird er wohl so schnell nicht mehr los. Nach wie vor laufen Debatten über das Schweizer Jugendstrafrecht. Gleichzeitig mangelt es an Plätzen in therapeutischen Einrichtungen für Intensivtäter:innen.
Gut ein Jahr ist es her, dass eine 14-Jährige im aargauischen Berikon ihre Schulfreundin erstach. Nach Schweizer Recht zieht das für eine so junge Jugendliche keine Gefängnisstrafe nach sich. Die ehemalige Richterin Marianne Heer findet das richtig, wie sie einige Wochen nach der Tat gegenüber dem Tages-Anzeiger äusserte: «Selbst bei Erwachsenen ist es fraglich, ob lange Freiheitsstrafen dazu beitragen, sie auf den richtigen Weg zurückzuführen. Und bei Kindern und Jugendlichen ist es absolut illusorisch, zu glauben, dass Freiheitsstrafen etwas Positives bewirken.» Auch die abschreckende Wirkung von drohenden Gefängnisstrafen sei stark zu bezweifeln, da Jugendliche besonders schwere Straftaten häufig im Affekt verüben.
Dennoch brachte man die Schülerin, die ihre Freundin getötet hatte, in einer geschlossenen Einrichtung unter. Das nämlich ist auch nach dem Jugendstrafrecht möglich, denn bei jugendlichen Straftäter:innen steht der pädagogische Ansatz im Fokus: Straffällige Jugendliche sollen sich zu gesetzestreuen Erwachsenen entwickeln.
«Gefängnis ist viel schöner»
Richterin Heer warf man damals einen Hang zur «Kuscheljustiz» vor. Wirklich kuschelig sind die Erziehungsanstalten jedoch nicht, wie der Tages-Anzeiger im August 2025 beispielsweise am Fall Florian verdeutlichte. Während ein Gefängnisaufenthalt zeitlich definiert ist, bleiben die jungen Menschen so lange in den Erziehungsanstalten, bis die positive Wirkung der Massnahme offenbar wird. Ende offen. Dabei ist vonseiten der Jugendlichen harte Arbeit gefragt: Sie müssen in einem therapeutischen Setting Erfolge zeigen und eine Ausbildung absolvieren.
Die SRF-Dokumentation «Zwischen Recht und Gerechtigkeit – von Carlos und anderen jungen Straftätern» zieht hier das Beispiel des 17-jährigen Igor G. heran, der im Jahr 2014 im Hochsicherheitsbereich des Jugendheims Prêles im Berner Jura untergebracht war. Zum damaligen Zeitpunkt wusste er lediglich, dass er die Jugendmassnahme spätestens mit 22 Jahren verlassen würde. Inzwischen jedoch wurde die Altersgrenze auf 25 Jahre angehoben.
«Gefängnis ist viel schöner», sagte Jugendanwalt Hansueli Gürber in der SRF-Dokumentation von 2014. Er war es, der im Fall «Carlos» massiv in die Kritik geraten war. Für monatlich gut 29 000 CHF hatte er ein «Sondersetting» für Brian Keller angeordnet, nachdem dieser, bereits eine ganze Liste von Straftaten in der Akte, einen anderen Jugendlichen niedergestochen hatte. Nur mit Glück erlag Ahmet Y. nicht seinen Verletzungen oder ging querschnittsgelähmt aus der Begegnung hervor.
«Carlos» hingegen erhielt damals Thaiboxunterricht sowie einen Privatlehrer und kam mit seiner Betreuerin in einer grossen Wohnung unter. Gürber sah sich mit dem Vorwurf des «Sozial-Wahns» konfrontiert. Im Fokus stand für den Jugendanwalt jedoch etwas anderes: «Was muss ich tun, damit der keine Delikte begeht?» Es ging ihm also nicht darum, Brian Keller mit Samthandschuhen anzufassen, sondern darum, dessen Täterkarriere nachhaltig zu beenden und die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen. Das Geld spielte dabei aus Gürbers Sicht eine untergeordnete Rolle.
«Wenn wir nur bestrafen, haben wir am Schluss einen Verbrecher»
«Das Jugendstrafrecht hat ja den Gedanken von Integration und Erziehung. […] Es braucht auch Repression, aber nachher muss auch etwas anderes kommen, das die Leute auf das Leben vorbereitet», sagte Gürber im Jahr 2013 in der SRF-Dokumentation «Der Jugendanwalt». Im Fall «Carlos» entschied er sich für das Sondersetting, nachdem Gefängnisaufenthalte und geschlossene Unterbringungen zu keinem Ergebnis geführt hatten. Anders als bisher wurde nun ein Konzept entwickelt, das individuell auf den Jugendlichen abgestimmt war. «Wenn wir den nur bestrafen, haben wir am Schluss einfach einen Verbrecher», so Gürber. Zunächst ging der Plan des Jugendanwalts auf – bis Keller im März 2016 erneut schwere Körperverletzung beging. Zu diesem Zeitpunkt war er 21 Jahre alt.
Einen erfolgreicheren Fall stellt der SRF in «Zwischen Recht und Gerechtigkeit» vor. Gianluca B. «kooperiert[e] auch ohne dicke Mauern». Zunächst in einer betreuten WG bei der Stiftung Erlenhof untergebracht, setzte er sein Leben in einer durch das Heim angemieteten Ein-Zimmer-Wohnung fort. «So sollen Jugendliche möglichst realistisch auf ein selbstständiges Leben vorbereitet werden», kommentiert die Sprecher-Stimme aus dem Off.
Zu wenig Plätze in Erziehungsanstalten
Jugendrichterin Marianne Heer ist von der Wirksamkeit therapeutischer Massnahmen überzeugt, wie sie im Tages-Anzeiger-Interview verdeutlicht: «Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Wenn die sogenannte Kuscheljustiz so erfolgreich ist und zu derart tiefen Rückfallquoten führt, wie wir sie in der Schweiz haben – dann kuschle ich gern.» In Hinblick auf die getötete Schülerin betonte auch Patrik Killer als Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Jugendstrafrechtspflege und Leiter der Jugendanwaltschaft Zürich gegenüber «Blick», erzieherische Massnahmen seien das einzig Zielführende.
Auf beide Positionen referenziert der Bericht des Bundesrates «Jugendkriminalität, Wirksamkeit jugendstrafrechtlicher Sanktionen und Prävention» aus dem September 2025 mit dem Hinweis, dass valide Studien zu den Rückfällen aufgrund der Ursachenvielfalt kaum wissenschaftlich haltbar umzusetzen seien. Auch dieser Bericht stellt Therapie als vorrangige Massnahme dar, um straffälligen Jugendlichen zu begegnen. Allerdings sieht er hier ein Problem: «Es fehlt an genügend geeigneten stationären Plätzen in Erziehungseinrichtungen. […] Der akute Fachkräftemangel – insbesondere im psychiatrischen Bereich – erschwert den Ausbau von geeigneten Plätzen zusätzlich.»
Ein wenig tut sich dennoch. So ist im März ein Aufnahmeheim in Basel an den Start gegangen. Dort gibt es eine geschlossene und eine offene Abteilung, die die Jugendlichen tagsüber verlassen dürfen. Während des Aufenthalts, der auch Beschulung und sozialpädagogische Unterstützung beinhaltet, wird hier geklärt, wie mit den straffällig gewordenen Jugendlichen weiter zu verfahren ist. Zürich hingegen prüft aktuell die Einrichtung von Time-out-Plätzen für Jugendliche, die während ihrer Unterbringung in Massnahmezentren wie Uitikon-Waldegg erneut straffällig werden. Vorgesehen sind auch hier Therapien und Lernsettings.
Forderung nach Verschärfung des Jugendstrafrechts
Echte Einigkeit darüber, dass Erziehung und Therapie der Weg sind, mit straffälligen Jugendlichen umzugehen, herrscht indes keineswegs. So brachte SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel im März 2024 eine Motion mit dem schlichten Titel «Verschärfung des Jugendstrafrechts» auf den Weg. Darin fordert sie, bei schweren Verbrechen ausschliesslich unbedingte Strafen anzusetzen und Jugendliche, die nicht kooperieren, mit einer Freiheitsstrafe im Gefängnis zu belegen. Ausserdem sieht die Motion vor, die Höchststrafen zu verlängern und besonders schwere Straftaten nach dem Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen. Nachdem der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt hatte, nahm der Nationalrat sie im Mai 2025 an. Eine abschliessende Entscheidung steht jedoch noch aus.
Der SRF stellte im gleichen Monat neben Argumenten gegen die Verschärfung auch folgende Pro-Argumente zusammen:
- Abschreckung
- Gerechtigkeit für Opfer
- Verhinderung von Wiederholungstaten
- Gesellschaftlicher Schutz
Darüber hinaus liesse sich argumentieren, dass durch eine solche Verschärfung Plätze in therapeutischen Einrichtungen frei würden, da die betreffenden Jugendlichen im Gefängnis sitzen. Dies kann aber nur dann als Fortschritt erachtet werden, wenn man Gefängnisstrafen für Jugendliche generell für zielführend hält. Wie mit straffälligen Jugendlichen umzugehen ist, ist und bleibt also eine politische Frage.
Text Pia Soldan
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