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Notfallplanung zu Lebzeiten und für den Todesfall

19.03.2021
von SMA

Dank Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament lassen sich nachhaltig unangenehme Überraschungen vermeiden

Welche Massnahmen und Vorkehrungen sind wichtig, damit bei einem unvorhergesehenen Ereignis – sei es eine plötzliche Hospitalisierung, ein Unfall, eine akute physische oder psychische Erkrankung mit Einschränkungen im Arbeitsleben und in der persönlichen Bewegungsfreiheit, ein Todesfall – keine rechtlichen Probleme und unliebsamen Überraschungen für die Betroffenen selber und die Angehörigen entstehen?

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Debra Davatz
Rechtsanwältin und Fachanwältin SAV Erbrecht

Debra Davatz ist Rechtsanwältin und Fachanwältin SAV Erbrecht mit eigener Kanzlei in Zürich und nimmt Stellung zu unseren Fragen. Sie und ihr Team beraten Privatpersonen und Firmen mit Schwerpunkt auf nationale und internationale Vorsorge- und Nachlassplanung sowie Gesellschafts- und Arbeitsrecht.

Frau Davatz, wie gut sind wir Schweizer aus rechtlicher Sicht auf Notfälle und den Tod vorbereitet?

Nur sehr wenige Leute machen bewusst eine Notfall- und Nachlassplanung, da sich wohl selten jemand gerne mit Themen wie Unfall, Handlungsunfähigkeit und Tod befasst. Wir Menschen neigen dazu, diese Dinge «auf später» zu verschieben. Es ist gibt jedoch Situationen, in denen es unerlässlich ist, sich um diese Thematik zu kümmern.

Welche Situationen sind das?

Immer häufiger möchten sich Ehepaare gegenseitig begünstigen, um dem überlebenden Ehegatten zu ermöglichen, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Auch wenn man alleinstehend ist und keine Kinder hat, ist es ratsam, sich mit den Folgen eines Unfalls und seines Versterbens auseinanderzusetzen, damit diejenigen Menschen sich im Falle einer Notlage um einen kümmern oder beerbt werden, die wir selber bestimmen möchten. Dasselbe gilt für Menschen, die in einer Partnerschaft leben, bei denen das automatische Erbrecht nicht greift. Der Lebenspartner hätte ohne Verfassen einer letztwilligen Verfügung keinen Anspruch auf das Erbe und würde bei einer Urteilsunfähigkeit ohne entsprechenden Vorsorgeauftrag wegen fehlendem verwandtschaftlichem Grad eventuell nicht zur Betreuung oder ans Spitalbett zugelassen. Zudem macht es auch Sinn, sich mit der Vorsorge- und Nachlassplanung auseinanderzusetzen, wenn man in Patchwork-Familien lebt, ein Teil des Vermögens in Liegenschaften oder in die eigene Firma investiert wurde.

Welche Probleme tauchen am häufigsten auf, weil man sich nicht genügend um seinen Nachlass oder die Regelung von Notfallsituationen gekümmert hat?

Ein klassisches Beispiel ist folgendes: Ein Ehepartner verstirbt und vertraut darauf, dass die Kinder zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihren Erbteil verzichten. Doch es kommt immer wieder vor, dass die Kinder oder deren Partner Druck ausüben und zumindest auf ihren Pflichtteil bestehen. Das kann zur Folge haben, dass der überlebende Ehepartner sein Zuhause oder seine Firma verkaufen muss, um die Kinder auszuzahlen. Deshalb ist es sinnvoll, in der Familie frühzeitig die Themen «Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten» oder «Erbschaftsverzicht» anzuschneiden. Ebenfalls sollte durch eine spezielle Bevollmächtigung sowie Einsetzung des Ehegatten oder einer anderen Vertrauensperson als Willensvollstrecker das lästige Problem der gesperrten Konti und Kreditkarten beim Versterben eines Ehegatten gelöst werden. Je nach Komplexität macht auch die Einsetzung einer neutralen, professionellen Willensvollstreckung Sinn, insbesondere um zum Beispiel bei Patchworkfamilien allfälliges Konfliktpotential zu minimieren. Oftmals geht auch vergessen, dass Erbschaften je nach Verwandtschaftsgrad und Kanton steuerliche Konsequenzen haben. Zudem wird oft übersehen, dass im Todesfall das Güterrecht eine sehr wichtige Rolle spielt.

Was bedeutet das?

Wenn jemand stirbt, der verheiratet war, wird zuerst immer eine güterrechtliche und sodann eine erbrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt, sofern keine Gütertrennung vereinbart wurde. Ein Testament oder Erbvertrag regeln dabei nur die erbrechtliche Seite. Und das reicht oftmals nicht, denn meistens steckt ein Grossteil des Vermögens im Güterrecht der Ehegatten. Dazu zählen unter anderem der Arbeitserwerb sowie daraus gemeinsam erworbene Liegenschaften und Firmenanteile, ebenso wie die Erträge aus eigenem Vermögen. Wie diese Vermögensteile im Erbfall (gleich wie bei einer Scheidung) zugeordnet werden, sollte in einem kurzen Ehevertrag festgehalten werden.

Vertrag

Worauf ist bei Notfällen wie akute Erkrankung oder Unfall besonders zu achten?

Man sollte unbedingt einen Vorsorgeauftrag aufsetzen. Darin bestimmt man die Personen, die für einen entscheiden und handeln dürfen, wenn man selber nicht mehr handlungs- und urteilsfähig ist, ohne dass sich die Behörden, insbesondere die KESB einmischen dürfen. Dazu gehört immer auch eine Patientenverfügung, in der jeder für sich selber bestimmen kann, inwieweit und mit welchen Mitteln man insbesondere bei lebensbedrohlichen und sehr schmerzvollen Gesundheitszuständen noch am Leben erhalten bleiben möchte.

Müssen Selbständigerwerbende und Personen, die massgeblich an einem Unternehmen beteiligt sind, noch weitere spezielle Vorkehrungen beachten?

Als erstes ist es wichtig, dass die richtige Rechtsform für die Firma gewählt wird. Zudem sollte ein Notfallplan erstellt werden, damit bei einem längeren Ausfall des Inhabers beziehungsweise des Hauptgesellschafters die nötigen Stellvertreterregelungen in den Vorsorgeauftrag integriert werden sowie Vollmachten vorhanden sind und im Todesfall die Nachfolge geklärt ist. Dies wird erreicht durch eine umsichtige Harmonisierung der persönlichen vorsorge- und nachlassrechtlichen Dokumente mit den entsprechenden Vorkehrungen in der Firma, da dies ansonsten fatale Folgen für die Firma und auch für die Familie haben kann.

Werfen wir zum Schluss noch einen Blick in die Zukunft. Voraussichtlich 2022 soll in der Schweiz ein modernisiertes Erbrecht in Kraft treten. Was hat dies für Auswirkungen?

Die Pflichtteile der Eltern werden abgeschafft und die der Kinder gekürzt sowie die frei verfügbare Quote bei Einräumung einer Nutzniessung gegenüber den gemeinsamen Nachkommen erhöht, sodass jeder freier über sein Vermögen verfügen kann. Die in der Pipeline stehende Gesetzesänderung sieht zur Vermeidung einer Zersplitterung oder Schliessung eines Betriebs eine Erleichterung der Unternehmensnachfolge vor. Dies wird erreicht durch eine höhere frei verfügbare Quote, die Möglichkeit der direkten Zuweisungen an einen qualifizierten Nachkommen sowie der Stundung von Ausgleichsansprüchen unter mehreren Nachkommen des Firmeninhabers ebenso wie durch neue Bewertungsvorschriften. Bei einer umfassenden Planung ist auch ein frühzeitiger oder verzögerter Rückzug aus der eigenen Firma problemlos möglich. Im Hinblick auf das neue Erbrecht lohnt es sich zu überprüfen, ob die bereits getroffenen Vorkehrungen noch immer den eigenen Wünschen entsprechen oder ob man allenfalls kleinere Anpassungen vornehmen sollte.

Checkliste für Notfall- und Nachlassplanung (privat und beruflich) Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

  • Mitteilung an die KESB bei unmündigen Kindern
  • Ehe- / Konkubinats- / Vermögensvertrag
  • Erbvertrag / Testament
  • Spezifische Regelungen für Selbstständigerwerbende
  • Nachfolgeplanung in Unternehmen
  • Arbeitsrechtliche Vorkehrungen
  • Weisungen für den Todesfall / Digitaler Nachlass
  • Planung 2. & 3. Säule / Versicherungen
  • Prüfung Steuerkonsequenzen
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Über Davatz Legal

Davatz Legal verfügt über die notwendigen Spezialkenntnisse in den Bereichen Ehe- und Erbrecht sowie Gesellschafts- und Arbeitsrecht und unterstützt Privatpersonen und Firmen kompetent bei der Umsetzung der in diesem Gespräch erwähnten Themen. Weitere Informationen unter: www.davatzlegal.ch oder direkt bei info@davatzlegal.ch.

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