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Finanzen Recht

Dies sollte man zum Thema «Nachlassstundung» unbedingt wissen

04.10.2024
von SMA

Unternehmen aller Branchen können in finanzielle Bedrängnis geraten. Ein mögliches Mittel im Rahmen einer Sanierung stellt die Nachlassstundung dar. «Fokus» trägt hierzu die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen. Zu den folgenden Punkten sollten Unternehmerinnen und Unternehmer zwingend im Bilde sein.

Was ist eine Nachlassstundung eigentlich – und wie ersucht man darum?

Im Kern handelt es sich bei der Nachlassstundung um ein Instrument, das Unternehmen Zeit verschaffen soll, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Die Voraussetzung hierfür lauten, dass eine minimale Aussicht auf Sanierung oder eine Bestätigung eines Nachlassvertrags gegeben sein müssen. Kann dies nicht glaubhaft gemacht werden (oder fallen diese Erwartungen während der Stundung dahin) wird der Konkurs eröffnet.

So funktioniert der Ablauf: Zunächst muss ein Gesuch auf Nachlassstundung am Sitz/Wohnsitz des Schuldners gestellt werden. Dieses muss die Beilagen nach Art. 293 SchKG enthalten und ausreichend begründet werden. Das Nachlassgericht bewilligt grundsätzlich die provisorische Nachlassstundung, sofern nicht gerade ein aussichtsloser Fall vorliegt. Im Rahmen einer solchen provisorischen Nachlassstundung wird geprüft, ob eine Sanierung möglich ist und/oder Aussicht auf die Zustimmung der Gläubiger auf einen Nachlassvertrag besteht. Die provisorische Stundung dauert höchstens vier Monate und kann in besonders komplexen Fällen auf Antrag der Sachwalterin um weitere vier Monate verlängert werden. Zum Abschluss wird beim Nachlassgericht ein Sachwalterbericht eingereicht und die Bewilligung der definitiven Stundung oder die Konkurseröffnung beantragt.

Zur definitiven Nachlassstundung: Dieses Verfahrensstadium dauert in der Regel vier bis sechs Monate. In besonders komplexen Fällen kann das Nachlassgericht auf Antrag der Sachwalterin die definitive Nachlassstundung auf zwölf, bzw. 24 Monate verlängern. Während dieser Zeit werden unter anderem der Schuldenruf sowie die Sanierungshandlungen durchgeführt. Ist die Sanierung erfolgreich und können alle Gläubiger befriedigt werden, wird die Aufhebung der Stundung beantragt. Wird hingegen ein Nachlassvertrag angestrebt, so wird dieser, sobald ein Entwurf vorliegt, der Gläubigerversammlung vorgelegt. Die Gläubigerversammlung entscheidet dann über die Annahme oder Ablehnung des Vertrages. Wird der Nachlassvertrag abgelehnt oder sind im Allgemeinen die Voraussetzungen der Nachlassstundung nicht mehr gegeben, wird der Konkurs eröffnet.

Wie wichtig ist es, frühzeitig Unterstützung bei der Restrukturierung oder Nachlassstundung zu suchen?

Eine frühzeitige juristische Unterstützung ist enorm wichtig! Für die Nachlassstundung ist es nicht erforderlich, dass ein Insolvenzgrund vorliegt. Vielmehr sollte man bereits in einem frühen Stadium der finanziellen Schieflage mittels Nachlassstundung Sanierungsmassnahmen einleiten. Doch viele Unternehmen stellen das Gesuch auf Nachlassstundung erst, wenn es schon fast zu spät ist.

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Gläubigern während einer Nachlassstundung, und welche Herausforderungen ergeben sich in den Verhandlungen?

Es gilt der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. Ein früher Einbezug der Gläubiger bei der Ausarbeitung des Nachlassvertrags ist ratsam, weil er die Chancen der Akzeptanz des Nachlassvertrags deutlich erhöht. Die zuständige Sachwalterin orientiert die Gläubiger regelmässig über den Stand der Dinge sowie zu wesentlichen Entwicklungen in der Nachlassstundung. Forderungen von Gläubigerseite, die während der Nachlassstundung entstehen (z. B. im Rahmen der Fortführung des Geschäftsbetriebs), werden fortlaufend gedeckt.

Gibt es Fälle, in denen eine Nachlassstundung nicht ausreicht, um ein Unternehmen zu retten? Was sind in solchen Fällen die Alternativen?

Die Nachlassstundung selbst führt nicht zur Sanierung. Sie bildet allerdings einen wirksamen rechtlichen Rahmen, unter dem Sanierungsbemühungen besonders erfolgversprechend umgesetzt und Sanierungstransaktionen unter gerichtlicher Überwachung anfechtungssicher gestaltet werden können. Es braucht also in jedem Fall wirksame betriebswirtschaftliche Sanierungsmassnahmen sowie einen realistischen, energischen Plan, die Grundursache anzupacken, die dazu geführt haben, dass ein Unternehmen in der Krise gelandet ist.

Zur definitiven Nachlassstundung: Dieses Verfahrens-stadium dauert in der Regel vier bis sechs Monate.

Entscheidend sind darum jeweils der Wille sowie die Bereitschaft der Geschäftsleitung und der Eigentümerschaft, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um das Steuer herumzudrehen – oft auch unter Inkaufnahme von schmerzhaften Massnahmen. Sehr oft führen Nachlassstundungen zu sogenannten «übertragenden Sanierungen», das heisst zu einem Verkauf des Unternehmens oder Teilen davon. Unter den Rahmenbedingungen einer Nachlassstundung sind solche Transaktionen in anfechtungssicherer Weise möglich, was höchste Transaktionssicherheit gibt und damit auch für Käufer sehr interessant ist. Nicht fortführungsfähige Betriebsteile können so abgetrennt werden.

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